- Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V)
- Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
Jahresabschlüsse sind die Grundlage für die Ermittlung der Steuerbelastungen und auch wichtige Informationsgrundlage für Banken, Gesellschafter und Geschäftspartner. Bei der Erstellung der Abschlüsse sind diese Personen und Institutionen bestmöglich im Rahmen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten zu berücksichtigen.
Wir erstellen Bilanzen für:
Einnahmen- und Überschussrechnungen Gewinnermittlung gem. § 4 (3) EstG für:
Die Grundlage für Jahresabschlüsse bilden zeitnahe und ordnungsmäßige Buchführungen ggf. mit Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabrechnungen für die Unternehmen.
Die Zukunft der Buchhaltung ist digital. Wir bieten digitale moderne Buchführung, online Buchführung (Unternehmen online) oder auch Buchführung mit einzelnen digitalen Elementen wie z.B. Electronic Banking, elektronischer Datenaustausch, effizientes Belegmanagement an.
Sie können damit höhere Unternehmenstransparenz erzielen und schneller Maßnahmen für höheren Unternehmenserfolg einleiten.
Wir erstellen für Sie Steuererklärungen, wie z.B.:
prüfen die Steuerbescheide der Finanzämter und legen, wenn erforderlich, Einsprüche ein. Bei der Zusammenstellung und der Besprechung der Unterlagen beraten wir Sie gerne, um letztlich ein bestmögliches Ergebnis aktuell zu erreichen und vorhandene Möglichkeiten für die Zukunft optimaler zu nutzen. Als Beispiel sei hier nur die Planung der Altersvorsorge genannt.
Durch vorherige Beratung des künftigen Schenkers oder des künftigen Erblassers und gemeinsame individuelle Gestaltung können die Wünsche und Ziele der vermögensübergebenden Person besser berücksichtigt werden. Außerdem werden Auslegungsprobleme, Streitigkeiten oder steuerliche Probleme im Nachhinein durch diese Vorgehensweise erheblich verringert.
Wir unterstützen Sie bei Testamentsaufstellungen
und erstellen erforderliche Schenkungssteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen.
Wurde vom Erblasser eine Testamentsvollstreckung verfügt, übernehme ich mit meiner Kanzlei gerne deren Umsetzung, bei Eintritt des Erbfalls.
Wir können, wie in den meisten Fällen vorliegend, eine Abwicklungstestamentsvollstreckung durchführen. Dies bietet sich an, wenn z.B. in Deutschland oder in akzeptabler Entfernung keine lebenden Verwandten wohnen, die die Abwicklung vornehmen könnten. Aber auch wenn nur Erben vorhanden sind, die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht selbst tätig werden können, übernehmen wir diese Aufgaben. Dazu gehören im Zweifelsfall auch die Auflösung und Veräußerung von Haushalt / Haus / Wohnungen und die Abwicklung ev. zugehöriger Verbindlichkeiten, die Zusammenführung des übrig bleibenden Vermögens, sowie die Auskehrung an Erben unter Berücksichtigung testamentarischer und / oder gesetzlicher Verfügungen.
Im weniger häufigen Fall einer Dauertestamentsvollstreckung, z.B. bei einem Behindertentestament, können wir Ihnen in der Kanzlei auch diese Leistungen anbieten.
Die Kosten richten sich hierfür nach einer Gebührentabelle, die sich an der Höhe und Art des abzuwickelnden Vermögens orientiert, alternativ ist eine Aufwandsabrechnung möglich.
Geht es um Übergabe oder Verkauf eines kleinen mittelständischen Unternehmens, stehen wir gern für die Begleitung dieses Nachfolge- oder / und Umstrukturierungsprozesses zur Verfügung.
Der Wunsch und das Ziel sind dabei, dass die neue Firma aus einer betreuten Übertragung gestärkt hervorgeht und sich am Markt vorteilhafter positioniert. Künftigen Entwicklungen des Unternehmens wird der Weg bereitet unter Einbeziehung des langfristigen finanziellen Spielraums.
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Steuerberatung Kanzlei Möller
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