- Fachberaterin für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V)
- Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV e.V)
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Dieser jährliche Bedarf ist durch Einnahmen abzudecken.
Wenn Sie selbständig sind, stellt dieser Betrag den erforderlichen Unternehmerlohn dar.
Gibt es weitere Einnahmen, sind diese zuerst von den Kosten abzuziehen und die daraus entstehende Differenz ist der erforderliche Unternehmerlohn.